1 IN 597/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. officeoptimizer GmbH, Sofie-Bühler-Straße 14, 74199 Untergruppenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Hanns Uwe Bechtel Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 723112 - Schuldnerin - Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt. Dies bedeutet, dass aus der Insolvenzmasse zwar die Verfahrenskosten gedeckt sind, die Masse jedoch nicht ausreicht, um die bestehenden sonstigen Masseverbindlichkeiten bei Fälligkeit in voller Höhe zu erfüllen (§ 208 Abs. 1 InsO). Die Rechtsfolgen der Anzeige ergeben sich aus den §§ 208 bis 211 InsO. Insbesondere sind nunmehr, nach den Verfahrenskosten, vorrangig diejenigen Masseverbindlichkeiten zu berichtigen, die nach der Anzeige begründet worden sind (§ 209 Abs. 1 Nr.2, Abs. 2 InsO). Außerdem ist seither jede Vollstreckung wegen einer vor der Anzeige begründeten Masseverbindlichkeit unzulässig (§ 210 InsO). Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 17.07.2025